Gesundheitspraxis


Armin Van den Broeck


Therapie - mal anders



 Schön, dass Sie zu mir gefunden haben.
 Meine Gesundheitpraxis in Bergisch Gladbach kümmert sich auf fortschrittliche Art um Ihre gesundheitlichen Beschwerden. 

Ganz gleich ob Sie an chronischen Beschwerden leiden oder an einem akuten Problem: 

Hier finden Sie professionelle Hilfe; ausgeführt von kompetenter und erfahrener Hand..

Umfassende Hilfe für Ihre Beschwerden

 Therapien

für mehr Mobilität und weniger Schmerz

TECAR-Therapie

DIE Therapie zur schnellen Regeneration und Schmerzlinderung

Hier finden Sie Hilfe bei:

  • Chronischen Kopfschmerz-Syndromen
  • Chronischen Nackenbeschwerden
  • Schulter-Arm-Syndromen
  • Impingement der Schulter
  • Kalkschulter
  • Karpaltunnel-Syndromen
  • Golfer- oder Tennis Ellbogen
  • Rhiz-Arthose (Arthrose des Daumengrundgelenks)
  • Arthrosen an Schulter, Hüfte, Knie
  • Muskelverhärtungen
  • Rheumatische Beschwerden
  • Fibromyalgie
  • Lumbago/Lumbalgie/Ischialgie
  • Bandscheibenvorwölbungen/-vorfällen
  • Facettengelenks-Arthrosen
  • Bandverletzungen/Bänderdehnung
  • Hämatome
  • Ödeme


     ebenso findet die Tecar-Therapie Anwendungen im kosmetischen Bereich wie bei Narben, Cellulite und schlaffer Haut.


Therapie nach Ihren Bedürfnissen

Ganz egal, ob Sie nur drohende Beschwerden verhindern möchten oder bereits an akuten oder chronischen Beschwerden leiden. Gemeinsam finden wir eine wirksame Behandlungsmöglichkeit, die individuelle auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist. 

Meine Partner

Stieglmaier  Orthopädie e.K.

Orthopädie Schuhtechnik

Vürfelser Kaule 2

51427 Bergisch Gladbach


Tel: 02204 - 81464


https://www.stieglmaier-orthopaedie.de

*Bitte beachten Sie:


Naturheilkundliche Leistungen entsprechen nicht immer dem wissenschaftlichen Stand und den Vorgehensweisen der Schulmedizin. Sie beruhen auf Erfahrungswerten. Deshalb dürfen keine Heilversprechen abgegeben oder zugesagt werden.


Heilpraktische Leistungen sind GENERELL Selbstzahler-Leistungen. Deshalb besteht auch bei Versicherungen kein Anrecht auf Teil- oder Vollerstattung von Heilpraktikerkosten.


Für gesetzliche Versicherte besteht eine individuelle Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Kassen, wenn die Schulmedizin nicht mehr helfen kann. Jedoch ist dies im Einzelfall und VOR einer möglichen Behandlung beim Heilpraktiker durch den Patienten selbst mit der Krankenkasse zu klären.


Gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben möglicherweise einen Anspruch auf Erstattung. Abhänging von den versicherten Leistungen.


Das Gleiche gilt ebenfalls für Privatversicherte Patienten. In Abhängigkeit vom Leistungskatalog des bestehen Vertrages mit der Krankenkasse.



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